Neuerungen im Gesundheitswesen Das ändert sich 2024 für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-2024
-in-gesundheit-und-pflege-pm-15-12-23.html https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflege-2024/
https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2024.html
https://www.aok.de/gp/news-pflege/newsdetail/pflegereform-auswirkungen-des-gvwg-ab-2022
Mindestlöhne in der Pflege werden erhöht: (6. PflegeArbbV)
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sechste-verordnung-zwingende
-arbeitsbedingungen-pflegebranche.html Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird angehoben Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html Die Pflegereform 2023 – das ändert sich mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
(PUEG) Erfahren Sie hier, was sich ändert.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-pflegereform-2023
-das-aendert-sich-63628 (Quelle: Verbraucherzentrale )
"Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen" siehe Verbraucherzentrale unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/
wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-78141
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet Fachdatenbanken, Pflegeinformationen und andere Online-Angebote, Ratgeber sowie wissenschaftliche Studien und Analysen,
vor allem für professionell Pflegende bzw. Pflegefachpersonen sowie an Personen aus weiteren
Heil- bzw. Gesundheitsberufen, Pflegeorganisationen, pflegende Angehörige, Wissenschaftler und sowie politiknahe Akteure
https://www.zqp.de/ Diese Nummer sollten Patienten kennen: 116 117
Unter dieser bundesweit einheitlichen Rufnummer erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Ambulante Notfallversorgung – wenn die Praxen geschlossen sind
Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der
Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen.
Die Folge: Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie aber nicht hingehören.
Dabei bieten die niedergelassenen Ärzte ihre ambulante Versorgung rund um die Uhr an. Niedergelassene Ärzte arbeiten
in Notfallpraxen und machen im Bereitschaftsdienst
der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) Hausbesuche. In Hamburg gibt es für die kleinen Patienten den
Kinderärztlichen Notfalldienst und das alles schon seit über 30 Jahren. (weiter lesen)
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung über Textbausteine und Formulare des Bundesjustiz ministeriums selber am PC erstellen. Siehe Onlineservice unter: Link
Die Verbraucherzentrale bietet für die Erstellung von Vollsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ein Online-Tool: Link Thema Elternunterhalt Stitung Warentest, 13.2.2020 . siehe Link:
https://www.test.de/FAQ-Elternunterhalt-Wann-die-Kinder-zahlen-muessen-5238253-0/ Unterhaltsrechner siehe Link: https://n-heydorn.de/elternunterhalt.html AWO berät fachlich, vertraulich auf verschiedenen Wegen, z.B. online zum Thema Pflege
siehe Link: AWO Pflegeberatung
In eigener Sache: 35 Jahre Gemeinnütziger Sozialer Dienst Hamburg (SDH)
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