Gemeinnütziger Sozialer Dienst Hamburg     

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            Suchmaschinen für das Gesundheitswesen

     

    Wie findet man den “richtigen” oder “besten”  Dienstleister im Gesundheitswesen?

    Wer die eigene Gesundheit/Leben oder die Gesundheit/Leben einer Bezugsperson

    anvertrauen muss, steht vor einer schwierigen Entscheidung.

    Suchmaschinen und Bewertungsportale gibt es im Internet u.a. für
     

    Krankenhäusern

    Ärzte

    Pflegedienste

    Altenheime

    Krankenkassen
            

1. Krankenkassensuche

Sie suchen eine bestimmte Krankenkasse? In unserer Liste aller Krankenkassen finden Sie alle
stets aktuell aufgelistet
.

Krankenkassenliste

 

2. Arztsuche/Arztbewertungen

Bei der Suche nach einem Arzt unterstützen Sie die nachstehenden Internet-Suchmaschinen,
die von den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene bzw. einzelnen
Krankenkassen entwickelt wurden.

www.vdek-arztlotse.de

http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/arztundpraxis/arztnavigator/index.html

www.weisse-liste.de/de/

 

3. Kliniksuche

Bei der Suche nach einem bestimmten Krankenhaus helfen die nachstehenden
Internet-Suchmaschinen, die von den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen
auf Bundesebene bzw. einzelnen Krankenkassen entwickelt wurden.

www.bkk-klinikfinder.de

www.klinik-lotse.de (Ersatzkassen)

www.krankenhaus-navigator.de (AOK)

www.weisse-liste.de/de/

 

4. Pflegeheimsuche  oder Pflegedienstsuche (häuslicher Pflegedienst)

Bei der Suche nach einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützen
Sie Suchmaschinen, die einzelne Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene anbieten.

www.aok-gesundheitspartner.de

www.bkk-pflege.de

www.pflegelotse.de (vdek)

www.weisse-liste.de/de/

 

 

Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken-/ Pflegekasse nicht einverstanden sein,
können Sie eine Überprüfung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde veranlassen. Handelt
es sich um eine bundesweite Krankenkasse wenden Sie sich bitte an das
Bundesversicherungsamt,
bei regionalen Kassen (z. B. AOK) an die jeweiligen Landessozialministerien.