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Geschäftsstelle in 21149 Hamburg Neugraben


Aktuelles

 Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
      Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) führt die Tarifbezahlung für Pflegekräfte ein
      und entlastet Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen. Heimbewohner sollen von der Pflegeversicherung
      neben dem Leistungsbetrag einen Zuschlag erhalten. Er steigt mit der Dauer der Pflege.
      In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um auch dort den steigenden
      Vergütungen Rechnung zu tragen.   Weitere Informationen finden Sie unter:
     
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html

    
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/neuregelungen-gesundheit
      -und-pflege-2022.html

      
   
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflege-2022/?CID=tippnl
      RIcNgRL&utm_source=tipp_nl&utm_medium=newsletter&utm_campaign=20211201_TippNL_Dez_TNL&etuid
      =c395183c-3be1-4141-9636-a536fa8131a4&utm_content=cta1.1

       
     
https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2022.html

     
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-neue
     -pflegereform-und-was-sie-dazu-wissen
     sollten-63628


     
https://www.aok.de/gp/news-pflege/newsdetail/pflegereform-auswirkungen-des-gvwg-ab-2022

     

  Gewalt in der Pflege stellt ein Problemfeld dar, dass viele Fragen von der Soforthilfe bis zur Prävention
      aufwirft. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet hier fundiertes Wissen und Tipps zur
      Gewaltprävention und gibt Hinweise für akute Krisen in der Pflege.
Link: https://www.pflege-gewalt.de/

 Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat den Ratgeber "gute Pflege erkennen"  herausgebracht.
      Die Wahl eines Pflegedienstes bleibt häufig dem Zufall überlassen. Kommen Zweifel auf, ob der Dienst eine gute Pflege
      leistet hilft der Ratgeber des ZQP.
(weiterlesen)

  Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
      Der Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat das Vorsorgeportal
      “PatientenverfügungPlus” als besten Online-Anbieter für die rechtliche Vorsorge empfohlen.
      Laut Finanztip überzeugte “PatientenverfügungPlus” insbesondere durch die Erstellung aller Vorsorgedokumente mithilfe
      des einfachen und gut verständlichen Online-Dialogs. Darüber hinaus war das Vorsorgeportal der preiswerteste Anbieter
      mit einem fairen und angemessenen Gesamtpreis. Alle erforderlichen Dokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
      Betreuungsverfügung) sind bereits für 27,50 Euro erhältlich.
(weiterlesen)

 Kalzium und/oder Vitamin D in der Osteoporose-Prophylaxe:
     Das Ärzteblatt berichtet über eine Studie zur Osteoporose-Prophylaxe
(weiterlesen)

 Das e-med Forum für Multiple Sklerose berichtet in seinem Newsletter über den Zusammenhang
      zwischen gesunder Ernährung und Arthritis
(weiterlesen)

 Diese Nummer sollten Patienten kennen:   116 117
    
Unter dieser bundesweit einheitlichen Rufnummer erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

     Ambulante Notfallversorgung – wenn die Praxen geschlossen sind

      Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der
      Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen.
      Die Folge: Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie aber nicht hingehören.

      Dabei bieten die niedergelassenen Ärzte ihre ambulante Versorgung rund um die Uhr an. Niedergelassene Ärzte arbeiten
      in Notfallpraxen und machen im Bereitschaftsdienst   
      der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) Hausbesuche. In Hamburg gibt es für die kleinen Patienten den
      Kinderärztlichen Notfalldienst und das alles schon seit über 30
      Jahren.
(weiter lesen)

 Thema Elternunterhalt

       Muß ich zum Sozialamt? Die FAZ berichtet (weiter lesen)

         Elternunterhaltsrechner


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Kleine Presseschau zum Pflegestärkungsgesetz

 Informationen zum Thema Pflegeversicherung   in Diakonie PSG-2-Kompakt

 Das Bundesministerium für Gesundheit informiert

 VDAK

 TK

 AWO Pflegeberatung                                                                                              

 Die Zeitung pflege.de gibt wertvolle Tipps zur Pflegeversicherung, Antrag ,Einstufung und Widerspruchsrecht

      Nutzen Sie den kostenlosen Pflegegrade-Rechner für die  Einschätzung der eigenen Pflegebedürftigkeit und

     die Berechnung der zustehenden Geld- und Sachleistung aus der Pflegeversicherung.

      hier die Links: 

     Antrag Pflegestufe
    
kostenloser Pflegegrade-Rechner
   
Muster Widerspruch per E-mail anfordern
 

 weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie auf der Webseite von

     sozialversicherung-kompet.de

     Pflegestärkungsgesetz-II

     Übersicht der Erhöhungen in der Pflegeversicherung als Tabelle 
    
Teilstationäre Pflege, z.B. Tages -und Nachpflege

 Häufig gestellte Fragen

    
Pflegesachleistung    
     Pflegegrad-1
    
Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch

   (
z.B. Desinfektionsmittel, Windel,
     Einmalhandschuhe)
                                                                     

  Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung:
     Gesetzestext veröffentlicht im:
(Bundesanzeiger)

 Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ist am
      8. Dezember 2015 in Kraft getreten
     
(weiter lesen)

      Pflegestärkungsgesetz II: (Gesetzestext als PDF,Vom 21. Dezember 2015)
      Gesetzestext veröffentlicht im:
(Bundesanzeiger)         

  Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
      weiterer Vorschriften ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten:

       
(Information des BMG zum Pflegestärkungsgesetz II)

 News und eine regelmäßige Presseschau zum Thema Multiple Sklerose (MS):
    
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