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Betreuungs- und Entlastungsangebote

Ab 01.01.2017 können Hilfs- und Pflegebedürftige nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung mit Pflegegrad 1-5 den vereinheitlicht neuen „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen.

Folgende Leistungen kann der Pflegebedürftige in Anspruch nehmen:

Leistungen, der

    Tages­- oder Nachtpflege
    Kurzzeitpflege
    zugelassenen Pflegedienste
    nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag

Gut zu wissen:

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem
ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag –
maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige
Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.

Vereinfachte Umwandlung zum Entlastungbetrag 2022

Bisher galt: Wenn die Gelder aus dem Ihnen zustehenden Pflegesachleistungsbetrag nicht aufgebraucht worden sind, können Sie 40 Prozent davon in Entlastungsleistungen umwandeln. Neu ab Januar 2022 ist, dass Sie dazu keinen Antrag mehr stellen müssen. Der Umwandlungsanspruch ist dann ohne Antrag bei der Pflegekasse möglich

Im Gesetz zur Pflegeversicherung wird der Anspruch im § 45a SGB XI ff. folgendermaßen beschrieben:

 
(1) Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind

1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit
    besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als 
    Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei
    der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Betreuungs- und Entlastungsangebote


Hilfs- und Pflegebedürftige bieten häusliche Pflegedienste und weitere zugelassene Dienstleister u.a. folgende Leistungen an:

  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige z.B. stunden- oder tageweise Einzelbetreuung
  • Entlastungsangebote für den Pflegebedürftigen im Alltag bei der Haushaltsführung oder der Organisation von Hilfe,  z.B.
    -Kochen
    -Einkaufen
    -Reinigen der Wohnung
    -Waschen der Wäsche
    -Abwaschen
    - Gespräche
    - Begleitung zu Terminen (Ärzte, Behörden usw.)
    - Gemeinsames Erzählen, Spielen, nachkommen eines Hobbys
    - Versorgung von Haustieren
    - Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen (Hausnotruf, Essen auf Rädern, Fahrdienste, usw.)
    - Unterstützung bei der Organisation von Terminen (Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten usw.)
     
  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote (z.B. Betreuungsgruppen, Gesprächs- und Tanznachmittage für z.B. demenziell erkrankte Menschen)
     

Siehe Pflegeversicherung