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Pflegeberatung

 Inhalt

1. Einleitung
2.
Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger
3.
Pflegeberatung
4.
Pflegeberatung zu Hause

1. Einleitung

Pflegeberatung nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfolgt als

  • Beratungseinsatz in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Pflegeberatung in einer Beratungsstelle
  • Pflegeberatung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Pflegeberatung in einem Pflegestützpunkt

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2. Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger

Beratungseinsätze dienen nicht nur der Information der Pflegebedürftigen
sondern auch der Qualitätskontrolle der privat durchgeführten Pflege bei
Pflegegeldempfängern.
Die Pflegeberatung stellt daher nicht für alle Pflegebedürftigen ein Angebot
dar,sondern ist für Pflegegeldempfänger eine Verpflichtung, um weiter
Pflegegeld aus der Pflegeversicherung zu erhalten.

Wer muss  Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld der Pflegeversicherung beziehen, müssen in den

  • Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Die Beratungsbesuche können in Anspruch genommen werden von:
     •zugelassenen Pflegediensten,
     •neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher
      Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind,
     •Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflegekassen,
     •Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften,
      die die erforderliche pflegefachliche Kompetenz aufweisen.

Die Beratungseinsätze werden direkt vom Dienstleister mit der
gesetzlichen Pflegeversicherung abgerechnet.

 

Wer kann Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben
gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen,
das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durch führt, einen gesetzlichen
Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen
gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.
Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche
Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung.
Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen.

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3. Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird dieser Beratungsanspruch verbessert.

Die Pflegekassen haben künftig einen konkreten Termin unter Nennung eines


Ansprechpartners innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung

anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, der es dem

Antragsteller ermöglicht, die Beratung durch eine andere qualifizierte

Beratungsstelle innerhalb von zwei Wochen zu Lasten der Pflegekasse

in Anspruch zu nehmen.

Die Beratung wird i.d.R. von examinierten Pflegekräften, mit

zusätzlicher Weiterbildung geleistet durch:

  • Pflegeberater der Pflegekassen
  • Pflegeberater in den Pflegestützpunkten
  • durch die Pflegekasse anerkannte Pflegeberater z.B. von Pflegediensten

 

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4. Pflegeberatung zu Hause

 Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beraten auch daheim.

In einem  gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften
v. 1.07.2008 des GKV Spitzenverbandes heißt es:

 

“Die Pflegekassen sollen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen
Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten,
um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken,
Pflege und Betreuung zu  erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte
körperliche und seelische Belastungen zu mindern.

Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege
vermitteln. Die Schulung soll auch in der häuslichen Umgebung der
Pflegebedürftigen stattfinden.”

und weiter:

“In diesen Kursen sollen Kenntnisse vermittelt oder vertieft werden,
die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen
notwendig oder hilfreich sind. Auch die Unterstützung bei
seelischen und
körperlichen Belastungen, der Abbau von Versagensängsten, der
Erfahrungsaustausch  der Pflegepersonen untereinander, die Beratung
über Pflegehilfsmittel, Rehabilitationsleistungen und die "Anwerbung"
neuer ehrenamtlicher Pflegepersonen können Gegenstand der Kurse sein.
Eine Schulung soll auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen
durchgeführt werden. Dies kann z. B. der Fall sein für eine Unterweisung
im Gebrauch von Hilfsmitteln oder für bestimmte Pflegetätigkeiten.”

 

Die Pflegeberatung wird von Pflegediensten auch als Kurs gemeinsam mit anderen
Interessierten in Schulungsräumen des Kurs-Anbieters durchgeführt.

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