Gemeinnütziger Sozialer Dienst Hamburg     

                                  Pflegedienst  Beratung

 
Home
Über uns
Beratung
Anlaufstellen
Suchmaschinen
Förderer
Pflegedienst
Medizin+Forschung
Links
Kontakt
Impressum
Datenschutz

Beratung

Pflegeberatung-online
Pflegedienstwahl
Pflegeberatung
Fachpflegedienste
Grundpflege
Behandlungspflege
Haushaltshilfe
Betreuung/Entlastung
Familienpflege
Hilfsmittelversorgung
Wohnraumanpassung
andere Dienstleister
Pflegeversicherung
Krankenkassen
Sozialämter

Wohnraumanpassung

...durch diese schmale
Tür passt kein Rollstuhl,
Toilettenstuhl oder Rollator.

... eine Terrassentürschwelle
versperrt Gehbehinderten
den Weg in den geliebten
Garten.

...läßt die Kraft in den Beinen
nach, fällt das Aufstehen
um so schwerer,
je niedriger man sitzt.

.....Teppiche sind “Stolperfallen”
und Hindernisse für Gehwagen
und Gehhilfen.

...diese Duschwanne ist die
reinste “Stolperfalle”.

 

 Inhalt

1.   Einleitung

2.   Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung

2.1 Beispiele für Wohnraumanpassungen

2.2 Zuschuss der Pflegekassen

2.3 Antragsstellung

1. Einleitung

Bei eingeschränkter Mobilität, z.B. aufgrund von Alter (Gebrechlichkeit), Krankheit
oder Behinderung wird alltägliches zum unüberwindbaren Hindernis.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt rückt eine “ barrierefreie” Gestaltung des
Wohnumfeldes in den Blickpunkt.

Auch in jüngeren Jahren befassen sich schon viele Menschen mit dem Thema,
z.B. beim barrierefreiem Hausbau.

Gut zu wissen:

mit wenig Zeit- und Kostenaufwand lassen sich im Notfall
schnell Anpassungen vornehmen:

  • flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
  • Verlängerung der Schaltphasen für das Licht im Hausflur
  • Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf Treppenabsatz
  • Zweitschlüssel für alle Fälle bei Nachbarn hinterlegen
  • Läufer, Brücken, Teppichränder und Telefonkabel sind Stolperfallen,
    befestigte Auslegeware ist sicherer
  • täglich benutzte Dinge in Greifhöhe (auch in den Schränken) platzieren
  • für Kleiderschränke gibt es Kleider- oder Garderobenlifte, Montage des
    Toilettenpapierhalters vor dem Toilettensitz
  • Lichtschalter, Telefon und / oder Notruf sollten vom Bett aus erreichbar sein

Die Webportale Barrierefrei.de und Barrierefrei Leben befassen sich schwerpunktmäßig
mit dem Thema Wohnraumanpassung.  

 

zurück zu Inhalt


2. Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung

Die Wohnraumanpassung stellt eine Alternative zum Umzug in ein Pflegeheim dar.

Folgerichtig stehen nach dem Grundsatz “ambulant vor stationär”
Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassungen im Rahmen der
Pflegeversicherung zur Verfügung.


Im Fall der häuslichen Pflege unterstützt Sie die Pflegekasse nicht nur bei
der Beschaffung von
Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln,
die der Erleichterung der Pflege oder der selbstständigen Lebensführung
dienen. Dazu gehören z.B. Pflegebetten oder Hausnotruf,
sondern es werden auch notwendige Umbaumaßnahmen in der
Wohnung der Pflegebedürftigen gefördert, so z.B.
Türverbreiterungen, Rampen oder der Umbau von Bad und WC sowie
ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit.

 

zurück zu Inhalt

 

2.1 Beispiele für Wohnraumanpassungen

Nachstehend haben wir für Sie Wohnraumanpassungen nach Wohnbereichen
unterteilt aufgeführt, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden
können.

Anpassungen ausserhalb der Wohnung

  • Ebenerdiger Zugang,
  • Vergrößerung der Türen, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen
    mit pneumatischem Türantrieb
  • Anordnung von Schalterleisten,
  • Briefkasten in Greifhöhe,
  • Anbringen von Haltestangen,
  • Schaffung von Sitzplätzen im Treppenhaus,
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte,
  • Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte,
  • Ausgenommen: Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs

Veränderungen innerhalb der Wohnung

  • Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der Waschmaschinen-
    anschlüsse in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung
    von Wasser- und Stromanschlüssen) ,
  • Änderung des Bodenbelags, um Stolperquellen, Rutsch – und Sturzgefahren
    zu beseitigen,
  • Veränderung der Heizung, Heizungsventile in Greifhöhe,
  • Änderung der Lichtschalter und Steckdosen,
  • Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch),
  • Treppenlifte, Sitzlifte,
  • Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Türanschläge,
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe,
  • Hausnotruf.

Küche

  • Armaturen,
  • Bodenbelag,
  • mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung.

Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades / WCs (Änderung der Bausubstanz),
    Armaturen,
  • Umbau eines vorhandenen Bades, etwa Duschplatz, wenn eine Badewanne
    nicht mehr genutzt werden kann,
  • Badewanneneinstiegshilfen, Sitzhöhe WC,
  • rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen, höhenverstellbarer
    Waschtisch.

Schlafzimmer

  • Bettzugang,
  • Bodenbelag,
  • Lichtschalter und Steckdosen vom Bett aus zu erreichen.
     

zurück zu Inhalt

 

2.2 Zuschuss der Pflegekassen für “WOHNUMFELDVERBESSERNDE MASSNAHMEN”


Der Zuschuss der Pflegekassen für Pflegebedürftige mit Einstufung in Pflegegrad I - V 
beträgt ab 2017 pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro und
bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen.          

Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich
eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an
die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.

Vorrausetzungen

  • die Maßnahme ermöglicht/erleichtert erheblich die häusliche Pflege
  • der Antrag wird vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt
  • kein anderer Leistungsträger, z.B. der Unfallversicherungsträger fördert
    oder finanziert die Maßnahme

Förderhöhe


Bei der Wohnraumanpassung ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten
der Maßnahme vom Pflegebedürftigen zu tragen.

Diese 10 Prozent dürfen jedoch nicht 50 Prozent seiner monatlichen
Bruttoeinnahmen übersteigen.

Der Eigenanteil entfällt, wenn der Pflegebedürftige keine eigenen Einkünfte hat.

 

zurück zu Inhalt

 

2.3 Antragsstellung

Fordern Sie ein  Antragsformular Ihrer Pflegeversicherung an.


Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme.

Fügen Sie dem  Antrag folgende Unterlagen bei:

  • mehrere Kostenvoranschläge
  • Fotos des Ist-Zustandes
  • eine Skizze der geplanten Veränderungen mit einer Begründung
  • Einkommensnachweis zur Festsetzung des Eigenanteils
     

Nach der Antragstellung beauftragt Ihre Pflegeversicherung den MDK mit einer
Überprüfung.

Anschließend erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse.

zurück zu Inhalt