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Grundpflege |
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Zur Grundpflege gehören insbesondere:
- Körperpflege und Körperreinigung
Betten und Lagern
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- vorbeugende Maßnahmen
- allgemeine Mobilisation
- allgemeine Krankenbeobachtung
- Tag- und Nachtwachen ..............
Der Pflegedienst rechnet die Leistungen i.d.R. direkt mit den Kostenträgern ab, z.B.:
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