Gemeinnütziger Sozialer Dienst Hamburg     

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Grundpflege

Leistungen der Grundpflege können u.a. bei
der Pflege- oder Krankenversicherung,
oder dem Sozialamt beantragt werden
.

 

Zur  Grundpflege gehören insbesondere:       

  • Körperpflege und Körperreinigung
    Betten und Lagern
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • vorbeugende Maßnahmen
  • allgemeine Mobilisation
  • allgemeine Krankenbeobachtung
  • Tag- und Nachtwachen ..............

Der Pflegedienst rechnet die Leistungen i.d.R. direkt mit den Kostenträgern ab, z.B.: