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1. Einleitung
Bei eingeschränkter Mobilität, z.B. aufgrund von Alter (Gebrechlichkeit), Krankheit oder Behinderung wird alltägliches zum unüberwindbaren Hindernis.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt rückt eine “ barrierefreie” Gestaltung des Wohnumfeldes in den Blickpunkt. Auch in jüngeren Jahren befassen sich schon viele Menschen mit dem Thema,
z.B. beim barrierefreiem Hausbau. Gut zu wissen:
mit wenig Zeit- und Kostenaufwand lassen sich im Notfall schnell Anpassungen vornehmen:
- flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
- Verlängerung der Schaltphasen für das Licht im Hausflur
- Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf Treppenabsatz
- Zweitschlüssel für alle Fälle bei Nachbarn hinterlegen
- Läufer, Brücken, Teppichränder und Telefonkabel sind Stolperfallen,
befestigte Auslegeware ist sicherer
- täglich benutzte Dinge in Greifhöhe (auch in den Schränken) platzieren
- für Kleiderschränke gibt es Kleider- oder Garderobenlifte, Montage des
Toilettenpapierhalters vor dem Toilettensitz
- Lichtschalter, Telefon und / oder Notruf sollten vom Bett aus erreichbar sein
Die Webportale Barrierefrei.de und Barrierefrei Leben
befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Wohnraumanpassung. zurück zu Inhalt 2. Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung
Die Wohnraumanpassung stellt eine Alternative zum Umzug in ein Pflegeheim dar.Folgerichtig stehen nach dem Grundsatz “ambulant vor stationär” Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassungen im Rahmen der
Pflegeversicherung zur Verfügung. Im Fall der häuslichen Pflege unterstützt Sie die Pflegekasse nicht nur bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln, die der Erleichterung der Pflege oder der selbstständigen Lebensführung dienen. Dazu gehören z.B. Pflegebetten oder Hausnotruf,
sondern es werden auch notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der Pflegebedürftigen gefördert, so z.B. Türverbreiterungen, Rampen oder der Umbau von Bad und WC sowie
ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. zurück zu Inhalt
2.1 Beispiele für Wohnraumanpassungen
Nachstehend haben wir für Sie Wohnraumanpassungen nach Wohnbereichen unterteilt aufgeführt, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden können.Anpassungen ausserhalb der Wohnung
- Ebenerdiger Zugang,
- Vergrößerung der Türen, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen
mit pneumatischem Türantrieb
- Anordnung von Schalterleisten,
- Briefkasten in Greifhöhe,
- Anbringen von Haltestangen,
- Schaffung von Sitzplätzen im Treppenhaus,
- Orientierungshilfen für Sehbehinderte,
- Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte,
- Ausgenommen:
Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs
Veränderungen innerhalb der Wohnung
- Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der Waschmaschinen-
anschlüsse in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen) ,
- Änderung des Bodenbelags, um Stolperquellen, Rutsch – und Sturzgefahren
zu beseitigen,
- Veränderung der Heizung, Heizungsventile in Greifhöhe,
- Änderung der Lichtschalter und Steckdosen,
- Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch),
- Treppenlifte, Sitzlifte,
- Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Türanschläge,
- Fenstergriffe auf Greifhöhe,
- Hausnotruf.
Küche
- Armaturen,
- Bodenbelag,
- mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung.
Bad
- Einbau eines nicht vorhandenen Bades / WCs (Änderung der Bausubstanz),
Armaturen,
- Umbau eines vorhandenen Bades, etwa Duschplatz, wenn eine Badewanne
nicht mehr genutzt werden kann,
- Badewanneneinstiegshilfen, Sitzhöhe WC,
- rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen, höhenverstellbarer
Waschtisch.
Schlafzimmer
- Bettzugang,
- Bodenbelag,
- Lichtschalter und Steckdosen vom Bett aus zu erreichen.
zurück zu Inhalt 2.2 Zuschuss der
Pflegekassen für “WOHNUMFELDVERBESSERNDE MASSNAHMEN”
Der Zuschuss der Pflegekassen für Pflegebedürftige mit Einstufung in Pflegegrad I - V beträgt ab 2025 pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro und
bis 16.720 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen.
Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich
eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an
die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.Vorrausetzungen
- die Maßnahme ermöglicht/erleichtert erheblich die häusliche Pflege
- der Antrag wird vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt
- kein anderer Leistungsträger, z.B. der Unfallversicherungsträger fördert
oder finanziert die Maßnahme
Förderhöhe Bei der Wohnraumanpassung ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten der Maßnahme vom Pflegebedürftigen zu tragen.
Diese 10 Prozent dürfen jedoch nicht 50 Prozent seiner monatlichen Bruttoeinnahmen übersteigen.
Der Eigenanteil entfällt, wenn der Pflegebedürftige keine eigenen Einkünfte hat. zurück zu Inhalt
2.3 Antragsstellung Fordern Sie ein Antragsformular Ihrer Pflegeversicherung an. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- mehrere Kostenvoranschläge
- Fotos des Ist-Zustandes
- eine Skizze der geplanten Veränderungen mit einer Begründung
- Einkommensnachweis zur Festsetzung des Eigenanteils
Nach der Antragstellung beauftragt Ihre Pflegeversicherung den MDK mit einer Überprüfung. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse. zurück zu Inhalt |