Einleitung
Bei Pflegebedürftigkeit aufgund von Alter, Krankheit oder Behinderung, können Pflegehilsmittel die Situation für den Hilfebedürftigen, seine Angehörigen
und / oder die Mitarbeiter eines Pflegedienstes erheblich erleichtern.In diesem Zusammenhang stellen sich vielen Ratsuchenden folgende Fragen: Was wird unter Pflegehilfsmitteln verstanden?
Grundsätzlich werden darunter Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen
Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse unterscheidet:
- technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen
oder ein Notrufsystem
- Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen
Gut zu wissen: eine gute Übersicht bietet das
Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes
der gesetzlichen Krankenversicherungen.Grundsätzliches läßt sich der
Hilfsmittelrichtlinie entnehmen.
Die übersichtliche Webseite Barrierefrei.de
bietet neben Informationen zur Wohnraumanpassung
und deren Fördermöglichkeiten einen Online-Shop, in dem
eine Vielzahl von Hilfsmittel abgebildet, beschrieben und zum Kauf angeboten werden. Wann kommt die
Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf? Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Kranken- und Pflegekassen informiert darüber,
welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden.
Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel?
Zu den Kosten für technische Pflegehilfen muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel
werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt. Für Verbrauchsprodukte werden in den Pflegegraden 1-5 Kosten von 40 Euro pro Monat durch die Pflegekassen erstattet.
Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.
Wo bekomme ich die richtigen Pflegehilfsmittel?
- Kundenorientierte Pflegedienste beraten Ihre Kunden und machen Vorschläge,
welche Pflegehilfsmittel sich sinnvoll einsetzen lassen. Sie “besorgen” die
Rezepte vom Arzt und reichen die Rezepte beim Sanitätshaus ein.
- Krankenhaussozialdienste organisieren bereits vor der Krankenhausentlassung
die Pflegehilfsmittelversorgung
- Der MDK berät bei der Begutachtung im Rahmen der Einstufung in die
Pflegeversicherung über die notwendige Pflegehilfsmittelversorgung
- Sanitätshäuser beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Hausbesuchen
über geeignete Pflegehilfsmittel
|