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Pflegehilfsmittel

 

Einleitung

Bei Pflegebedürftigkeit aufgund von Alter, Krankheit oder Behinderung,
können Pflegehilsmittel die Situation für den Hilfebedürftigen, seine Angehörigen
und / oder die Mitarbeiter eines Pflegedienstes erheblich erleichtern.

In diesem Zusammenhang stellen sich vielen Ratsuchenden folgende Fragen:

 

Was wird unter Pflegehilfsmitteln verstanden?

Grundsätzlich werden darunter Geräte und Sachmittel verstanden,
die zur häuslichen
Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen,
dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die
Pflegekasse unterscheidet:

  • technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen
    oder ein Notrufsystem
  • Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen
     

Gut zu wissen:

eine gute Übersicht bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes
der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Grundsätzliches läßt sich der Hilfsmittelrichtlinie entnehmen.

Die übersichtliche Webseite  Barrierefrei.de bietet neben Informationen zur 
Wohnraumanpassung und deren Fördermöglichkeiten einen Online-Shop, in dem
eine Vielzahl von Hilfsmittel abgebildet, beschrieben  und zum Kauf angeboten werden.


 

 

Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf?

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen,
wenn keine Leistungsverpflichtung der
Krankenkasse besteht.
Das
Pflegehilfsmittelverzeichnis der Kranken- und Pflegekassen informiert darüber,
welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden.

 

 

Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen
für die Pflegehilfsmittel?

Zu den Kosten für technische Pflegehilfen muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil
von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel
werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt.
Für Verbrauchsprodukte werden in den Pflegegraden 1-5 Kosten von 40 Euro pro Monat durch die Pflegekassen erstattet.

Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen
die Kosten.

Wo bekomme ich  die richtigen Pflegehilfsmittel?

 

  • Kundenorientierte Pflegedienste beraten Ihre Kunden und machen Vorschläge,
    welche Pflegehilfsmittel sich sinnvoll einsetzen lassen. Sie “besorgen” die
    Rezepte vom Arzt und reichen die Rezepte beim Sanitätshaus ein.
     
  • Krankenhaussozialdienste organisieren bereits vor der Krankenhausentlassung
    die Pflegehilfsmittelversorgung
     
  • Der MDK berät bei der Begutachtung im Rahmen der Einstufung in die
    Pflegeversicherung über die notwendige Pflegehilfsmittelversorgung
     
  • Sanitätshäuser beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Hausbesuchen
    über geeignete Pflegehilfsmittel